Fetthaltiges Abwasser aus der Küche darf nicht ungefiltert in die Kanalisation — es verstopft Leitungen und stört die Kläranlage. Deshalb ist der Fettabscheider selbst Pflicht, und sein Betrieb ist genauer geregelt als vieles andere in der Küche.
Die Rechtsgrundlage liegt im § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Verbindlich für euren Betrieb wird es über eure kommunale Abwassersatzung oder euren Einleitungsbescheid — beide orientieren sich in aller Regel an der DIN EN 1825 und der DIN 4040-100, die als anerkannter Stand der Technik gelten. Danach gilt:
- regelmäßige Eigenkontrolle durch eine Person mit Sachkundenachweis
- Leerung mindestens einmal monatlich (empfohlen sogar alle 2 Wochen)
- jährliche Wartung
- alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen Sachverständigen
Diese Werte sind bundesweit der anerkannte Maßstab, aber rechtlich bindend werden sie erst über eure lokale Satzung bzw. euren Bescheid — kaum eine Kommune weicht davon ab, aber die genaue Zahl für euren Betrieb solltet ihr trotzdem dort bzw. bei eurem Leerungsdienstleister bestätigen lassen. Orientierung bietet zum Beispiel das Merkblatt Fettabscheider der Landeshauptstadt München. Gerade bei der Leerung lohnt sich das: Sie ist der größte Kostenfaktor am Fettabscheider, und ein Dienstleister, der euer tatsächliches Auslastungsprofil kennt, kann oft besser einschätzen, ob bei euch das Minimum reicht oder ob sich ein saisonal angepasstes Intervall lohnt. Alle Kontrollen, Leerungen und Mängel gehören in ein Betriebstagebuch, das auf Verlangen der Behörde oder des Abwasserbetriebs vorgelegt werden muss.
Wo es kritisch wird: Fehlt der Sachkundenachweis der Person, die die Eigenkontrolle durchführt, ist die Kontrolle formal nicht gültig — selbst wenn sie inhaltlich korrekt war. Genauso kritisch: eine überfällige 5-Jahres-Inspektion, eine Leerung, die deutlich über das vereinbarte Intervall hinausgezögert wurde, oder ein Betriebstagebuch mit Lücken.
Was von dir erwartet wird: Du brauchst eine Person mit gültigem Sachkundenachweis, die die Eigenkontrollen durchführt, hältst die Leerung sowie die jährliche und 5-jährliche Inspektion ein, und dokumentierst alles nachvollziehbar. Das genaue Leerungsintervall für euren Betrieb klärt ihr am besten direkt mit eurem Entsorger und eurer Gemeinde — Kosten und Vorschrift hängen hier eng zusammen.
Dahinter steht immer dieselbe Methode. Wofür die fünf Buchstaben stehen, wer betroffen ist und was nachgewiesen werden muss, erklären wir in Was ist HACCP? Einfach erklärt.
Ganz konkret
Das werden wir oft gefragt
Wer darf die Eigenkontrolle des Fettabscheiders durchführen? +
Nur eine Person mit gültigem Sachkundenachweis. Wird die Kontrolle von jemandem ohne diesen Nachweis durchgeführt, zählt sie formal nicht — selbst wenn technisch alles in Ordnung war.
Was ist ein Sachkundenachweis, und wie bekomme ich einen? +
Das ist eine Bescheinigung, meist aus einer Schulung, die zeigt, dass die Person weiß, worauf bei der Eigenkontrolle zu achten ist (Füllstand, Funktionsfähigkeit, Schwimmerventil etc.). Solche Schulungen bieten unter anderem Fachbetriebe für Abscheideranlagen sowie manche IHKs an.
Ist die monatliche Leerung bundesweit gesetzlich vorgeschrieben? +
Nicht direkt per Bundesgesetz — die DIN 4040-100 gilt als anerkannter Stand der Technik und wird über eure kommunale Abwassersatzung oder euren Einleitungsbescheid verbindlich. In der Praxis heißt das: mindestens monatlich ist der übliche Maßstab, aber das für euch tatsächlich geltende Intervall solltet ihr bei eurer Gemeinde oder eurem Leerungsdienstleister erfragen — gerade weil die Leerung finanziell ins Gewicht fällt.
Was passiert, wenn die 5-Jahres-Inspektion überfällig ist? +
Die Generalinspektion ist keine Kür, sondern Pflicht — bei einer Überprüfung fällt eine überfällige Inspektion sofort auf, unabhängig davon, ob der Abscheider technisch funktioniert. Das kann zu Beanstandungen führen und im Ernstfall den Betrieb der Anlage infrage stellen.
Reicht es, wenn ich das Betriebstagebuch nur in der App führe? +
Die Form (Papier oder digital) ist rechtlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben — wichtig ist nur, dass Leerungen und Inspektionen nachvollziehbar dokumentiert sind. In der Praxis reicht: Termin in der App festhalten und den Beleg (Entsorgungsnachweis bzw. Inspektionsprotokoll) direkt dazu abfotografieren. Damit habt ihr den Nachweis, den ein Prüfer sehen will, ohne euch um Formfragen kümmern zu müssen.