Neben den Nachweisen für Anlagen und Geräte gibt es eine Reihe von Pflichten, die an einzelne Personen im Team gebunden sind — Schulungen und Unterweisungen, die alle in festen Abständen aufgefrischt werden müssen. Klickt euch durch, was für wen in eurem Team relevant ist.
Lebensmittelhygiene +
Jeder, der mit offenen Lebensmitteln arbeitet, muss entsprechend geschult sein. Anhang II Kapitel XII der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 4 LMHV verpflichten dazu, die DIN 10514 legt als anerkannter Stand der Technik die jährliche Wiederholung fest. Beispiel: Eine neue Aushilfe weiß nicht, dass rohes Hähnchen und Salat nicht auf demselben Brett geschnitten werden dürfen — genau das soll die Schulung von Anfang an verhindern. Fehlt der Nachweis bei einer Kontrolle, ist das ein klassischer Beanstandungspunkt.
Jugendschutz +
Das Jugendschutzgesetz (§§ 4–10 JuSchG) schreibt keine Schulungspflicht mit fester Frist vor — es verpflichtet euch nur inhaltlich: kein Alkohol an Minderjährige, Aufenthaltszeiten einhalten, Aushangpflicht erfüllen. Die Haftung liegt trotzdem klar beim Betrieb: Verstößt ein Mitarbeiter, zahlt der Inhaber das Bußgeld, nicht die einzelne Bedienung. In der Praxis hat sich deshalb etabliert, Ausschankgrenzen und Ausweiskontrolle bei der Einarbeitung einmalig zu vermitteln und einmal jährlich kurz aufzufrischen, oft zusammen mit der allgemeinen Sicherheitsunterweisung. Beispiel: Ein Gast wirkt volljährig, das Servicepersonal fragt aus Bequemlichkeit nicht nach dem Ausweis — im Ernstfall zahlt dafür der Betrieb, nicht die Bedienung. Genau deshalb lohnt sich die jährliche Auffrischung, auch ohne gesetzlichen Zwang dazu.
Gefahrstoff-Unterweisung +
Reinigungs- und Desinfektionsmittel gelten als Gefahrstoffe — § 14 Gefahrstoffverordnung verlangt eine Unterweisung vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich. Beispiel: Jemand mischt zwei Reinigungsmittel, weil „beides sauber macht“ — genau solche Fehleinschätzungen soll die Unterweisung verhindern, bevor daraus gefährliche Dämpfe entstehen. Fehlt die dokumentierte Unterweisung, ist das bei einer Arbeitsschutzkontrolle ein klarer Mangel.
Betrieblicher Ersthelfer +
Je nach Betriebsgröße müsst ihr eine bestimmte Quote an ausgebildeten Ersthelfern vorhalten, die Ausbildung wird alle 2 Jahre bei einer zugelassenen Stelle aufgefrischt (DGUV Vorschrift 1). Beispiel: Jemand verbrennt sich an der Fritteuse — im besten Fall ist sofort jemand vor Ort, der weiß, was zu tun ist. Fehlt die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern, ist das bei einem Arbeitsunfall ein Haftungsrisiko für den Betrieb.
Sachkundenachweis Fettabscheider +
Nur wer diesen Nachweis hat, darf die Eigenkontrolle am Fettabscheider durchführen. Die genaue Frist ist nicht bundeseinheitlich geregelt, meist 5 Jahre ist der am häufigsten genannte Wert. Beispiel: Der Azubi macht die Füllstandskontrolle, weil gerade niemand anders Zeit hat — ohne eigenen Nachweis ist das im Ernstfall kein gültiger Beleg. Mehr dazu im Modul Fettabscheider.
Brandschutz-Unterweisung +
§ 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine jährliche Auffrischung — was im Brandfall zu tun ist, wo die Löscher hängen, wie die Fluchtwege verlaufen. Fehlt sie, drohen Beanstandungen bei einer Betriebsbegehung.
Gesundheitszeugnis (IfSG) +
Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt nach § 43 IfSG bleibt zwar als Dokument bestehen, verliert aber ohne rechtzeitige Folgebelehrung — in der Praxis alle 2 Jahre — ihre praktische Wirkung; die Tätigkeit darf dann nicht mehr rechtmäßig ausgeübt werden. Beispiel: Ein Koch hat die Erstbelehrung vor Jahren gemacht, aber nie eine Folgebelehrung erhalten — bei einer Kontrolle zählt das als fehlender Nachweis, unabhängig davon, wie lange die Erstbelehrung her ist.
Was allen gemeinsam ist: Jeder dieser Nachweise ist an eine Person gebunden, nicht an den Betrieb als Ganzes — fehlt er bei einer einzelnen Person, ist das trotzdem ein Mangel für den gesamten Betrieb. Wie eine fehlende oder überfällige Auffrischung geahndet wird, liegt meist im Ermessen der zuständigen Behörde und kann von einer formlosen Beanstandung bis zu einem spürbaren Bußgeld reichen.
Dahinter steht immer dieselbe Methode. Wofür die fünf Buchstaben stehen, wer betroffen ist und was nachgewiesen werden muss, erklären wir in Was ist HACCP? Einfach erklärt.